Hier könnt ihr euch über die studentischen Wahlen zu FSR und StuPa im Sommersemester 2024 informieren.

Die Wahl findet am 11. Juni 2024 an der Uni Süd (O25, Lernfläche 7, neben der Mensa) und am 12. Juni 2024 an der Uni West (Quartier 41, Lernflächen 5 und 6, neben der Cafeteria West) von jeweils 09:00-16:00 Uhr statt.

Die Kandidatur soll bis einschließlich dem 21. Mai bis 15 Uhr per Brief eingegangen sein. Gerne könnt Ihr auch persönlich während der Öffnungszeiten (Mo-Do 10-13Uhr) im StuVe Büro (N26/320) vorbeikommen oder in den Briefkasten des StuVe Büros werfen. Lasst Euch bitte den Eingang quittieren. Die Unterlagen können auch per E-Mail an stuve.wahl(at)uni-ulm.de geschickt werden. 

Offizielle Bekanntmachungen und Informationen finden sich unter Dokumente.

Hinweis: Dieses Jahr finden die Wahlen für die Unigremien (Senat, Fakultätsrat) elektronisch statt. Mehr Infos dazu findet ihr unter https://www.uni-ulm.de/einrichtungen/wahlen/gremienwahlen/.

Briefwahl

Ihr wollt wählen, aber seid an den beiden Wahltagen verhindert? Dann ist die Briefwahl ideal für Euch. Mit der Briefwahl müsst Ihr nicht persönlich an der Uni erscheinen. Ihr könnt die Brief natürlich per Post einsenden oder auch persönlich im StuVe Büro (N26/320), sowie an den Wahltagen an der Urne abgeben.

Über das folgende Formular könnt ihr bis Montag, 03. Juni 2024, 15 Uhr, alle Unterlagen für die Wahlen der StuVe-Gremien beantragen.

Beantragung der Briefwahlunterlagen

Hier könnt ihr eure Unterlagen zur Briefwahl beantragen.

Bitte überprüfe, ob du alle deine Daten korrekt eingegeben hast.

Hinweis zum Datenschutz

Die im Formular von dir angegebenen Daten werden von uns ausschließlich für die Beantwortung bzw. Umsetzung deiner Anfrage und zur Kontaktaufnahme verarbeitet. Für die Verarbeitung beziehen wir uns auf den Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, sofern keine anderweitige gesetzliche Grundlage besteht. Eine Weitergabe findet grundsätzlich nicht statt. Du kannst deine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden deine Daten umgehend gelöscht. Deine Daten werden ansonsten gelöscht, wenn wir deine Anfrage bearbeitet haben, oder der Zweck der Speicherung entfallen ist. Du kannst dich jederzeit über die zu deiner Person gespeicherten Daten informieren. Weitere Informationen zum Datenschutz findest du unten in der Datenschutzerklärung dieser Website.

Fristen rund im die Wahl

Die wichtigsten Fristen und Termine sind:

22.04.2024 Wahlbekanntmachung
07.05.2024 vorläufiger Abschluss des Wählerverzeichnisses
21.05.2024 um 15 Uhr Listenschluss, Frist für Vorschläge
27.05.2024 endgültiger Abschluss des Wählerverzeichnisses
03.06.2024 um 15 Uhr, Ende Beantragung Briefwahl
11.06.2024 Wahltag an der Urne (Uni Süd, Lernfläche 7)
12.06.2024 Wahltag an der Urne (Uni West, Lernflächen 5&6)
12.06.2024 um 16 Uhr, Ende Eingangsfrist für die Wahlbriefe
13.06.2024 Auszählung (N24/104)

Fragen oder Zweifel

Bei Fragen wendet euch gerne an den Wahlausschuss (stuve.wahl(at)uni-ulm.de), bestehend aus:

  • Igor Mikhailov
  • Patrik Kulinski
  • Laurin Bischof

Wenn ihr Fragen oder Zweifel zum Ablauf der Wahl habt, könnt ihr euch an den Wahlprüfungsausschuss wenden. In diesem sind:

  • Gesine Zimmer
  • Kenan Hanke

Solltet ihr Fragen zu den universitären Wahlen, also Senat und Fakultätsrat, haben, so wendet euch bitte an die Wahlleitung der Universität.

Allgemeine Informationen

Jedes Jahr wählen die Studierenden ihre Vertreter in vier verschiedenen Gremien. Dies sind der Senat und der Fakultätsrat auf universitärer Ebene (Prüfungsordnungen, Berufungsverfahren, Entwicklung in Forschung und Lehre, ...) und das Studierendenparlament und der Fachschaftenrat auf Seite der studentischen Selbstverwaltung. Wenn ihr mehr zu den einzelnen Gremien erfahren wollt, dann klickt auf die folgenden Links:

StuPa

Fachschaftenrat

Senat

Wenn ihr kandidieren möchtet, dann müsst ihr eine Liste einreichen. Die auszufüllenden Unterlagen findet ihr unter Dokumente.

Einzureichen sind die Unterlagen für die universitären Gremien im Wahlbüro der Uni in der Helmholtzstraße, den studentischen Wahlausschuss für StuPa und FSR erreicht ihr zu den angegebenen Öffnungszeiten im Büro (N26/320) und ansonsten per Hauspost. Bitte beachtet die Fristen!!

Der Wahlausschuss prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit eurer eingereichten Unterlagen. Wenn hier alles passt, wird eure Liste auf dem Stimmzettel aufgenommen und ihr könnt gewählt werden. Sollten wir einen Fehler entdecken, melden wir uns bei der von euch angegebenen Kontaktperson und ihr habt drei Tage Zeit zur Korrektur des Fehlers.

Nach der Wahl dauert es ein paar Tage bis zur Veröffentlichung des vorläufigen Wahlergebnisses; parallel erhalten die Wahlsieger eine Mail und können ihre Wahl annehmen oder ablehnen. Zum Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters findet die konstituierende Sitzung von FSR und StuPa statt. Die Fakultätsräte und der Senat konstituieren sich erst im Wintersemester, im Senat besteht jedoch die Möglichkeit, an der Julisitzung als Gast geladen zu werden, um schon mal alle Gesichter kennenzulernen.

Die universitären Gremien sitzen während der Vorlesungszeit einmal im Monat am Mittwochnachmittag für, im Schnitt, zwei Stunden. Hinzu kommen das Lesen der Anträge und das sich-informieren über mögliche Unstimmigkeiten der Studierenden gegenüber den Tagesordnungspunkten.

Das Parlament und der Fachschaftenrat sitzen im zweiwöchentlichen Turnus, wobei der Wochentag zu Beginn des Semesters festgelegt ist. Momentan handelt es sich in beiden Gremien um den Mittwochabend. Die Sitzungen variieren hier zwischen einer und, wenn es an die Haushaltsdiskussion geht, manchmal vier oder fünf Stunden.

Bitte bedenkt, dass es für die Arbeit in den Gremien nicht ausreicht, wenn ihr euch wählen lasst und dann (un)regelmäßig zu den Sitzungen erscheint. Die Gremien leben davon, dass Themen in Kleingruppen vorbesprochen werden, Anträge eingereicht werden und auch mal lästige administrative Aufgaben wie Protokolle und Mailverkehr erledigt werden müssen. Seid euch auch der Verantwortung euren Wählern gegenüber bewusst und überlegt euch vorher gut, ob ihr genügend Zeit für ein Amt aufbringen könnt.

Es ist eure Aufgabe dafür zu sorgen, dass die Wähler wissen, dass sie euch wählen können und warum sie eben bei euch das Kreuz setzen sollen. Sobald ihr eure Liste eingereicht ist und wir sie geprüft haben, solltet ihr also beginnen, Werbung für euch zu machen. Wie, das ist vollkommen euch überlassen.

 

Leider hat es sich an vielen Universitäten der Usus eingebürgert, dass nur ein sehr geringer Prozentsatz wählen geht (in den letzten Jahren um 10%). Dabei haben die Studierenden spätestens seit Einführung der Selbstverwaltung 2012 die Verteilung großer Summen Gelder in der Hand.

Unabhängig von dem Beschluss des Haushalts können wir Studierenden uns aber auch in den anderen Gremien für Dinge wie eine verbesserte Lehre, die Verteilung der Gelder innerhalb der Fakultäten, Berufungen von Professoren oder allgemein der Ausrichtung der Studierendenschaft und der Universität einsetzen.